Die Teilwaschung - Wie wird sie verrichtet?

Zu den Voraussetzungen des Gebetes gehört die Teilwaschung (al-Wudû‘). Ihre Pflichten, d.h. die Hauptbestandteile der Teilwaschung, sind sechs (gemäß der Rechtschule von Imâm Asch-Schâfi^iyy).

1. Die Absicht der Reinheit für das Gebet oder eine andere gültige Absicht zu fassen, während man sich das Gesicht wäscht, d.h. gleichzeitig beim Waschen dessen.

2. Das Waschen des gesamten Gesichtes, vom Stirnhaaransatz bis zum Kinn, und von Ohr zu Ohr, einschließlich Haar und Haut, nicht aber das Innere des dichten Bartes des Mannes.

3. Das Waschen der Hände und Unterarme einschließlich der Ellenbogen, und allem, was sich auf ihnen befindet.

4. Das Abstreifen des Kopfes oder eines Teils mit Wasser, selbst wenn es, nur ein Haar ist, welches sich innerhalb der Kopfgrenzen befindet.

5. Das Waschen der Füße einschließlich der Knöchel, oder das Abstreifen des Khuff mit Wasser, wenn die Voraussetzungen dafür erbracht worden sind.

6. Die Reihenfolge, wie genannt, einzuhalten.